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Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Ordnungswidrigkeit:

Es gibt Fälle, bei denen nicht die Schadensregulierung im Vordergrund steht, sondern der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Raum steht. Hierbei können wir Sie ebenfalls unterstützen, insbesondere ist gegebenenfalls rechtzeitig Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben, um diesen nicht rechtskräftig werden zu lassen. Wir führen für Sie das Bußgeldverfahren und vertreten Sie bei Bedarf auch vor dem Gericht.

So unterstützen wir Sie u.a. bei den nachfolgend aufgeführten Ordnungswidrigkeiten:

  • Rotlichtfahrt
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Vorfahrtsverletzung

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auch hier gilt, fragen kostet nichts.

Verkehrsstrafrecht:

In schwereren Fällen droht sogar ein Strafverfahren. Es kommt vor, dass Verkehrsteilnehmer unberechtigt in den Verdacht einer Verkehrsunfallflucht geraten oder dass Ihr Verhalten als Eingriff in den Straßenverkehr gewertet wird.

Auch hierbei können Geldstrafen bzw. Verurteilungen oftmals durch eine frühzeitige und geschickte Reaktion gemildert, wenn nicht sogar gänzlich abgewendet werden.

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