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Kündigung und Aufhebungsvertr...

Kündigung und Aufhebungsvertrag

Die größten Probleme treten im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf:

Kündigungen:

Oftmals sind Kündigungen nicht wirksam, weil wichtige Formalien nicht beachtet wurden. Was für den Arbeitgeber häufig vermeidbare Fehler sind, nützt dem Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht: erhebt dieser innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eine Klage, wird vom Gericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft.

Vor Gericht kann in vielen Fällen eine Einigung erzielt werden: je nach Situation und Verhandlungsgeschick eventuell mit oder ohne Zahlung einer Abfindung.

Für Arbeitnehmer gilt der Grundsatz: viele Kündigungen sind schlecht vorbereitet und dadurch vor dem Arbeitsgericht angreifbar. Liegt tatsächlich ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung, eine personenbedingte Kündigung oder eine verhaltensbedingte Kündigung vor? Mit welchen Argumenten kann ich die Beendigung verhindern oder wenigstens eine hohe Abfindung verhandeln?

Für Arbeitgeber gilt der Grundsatz: nur eine gut vorbereitete Kündigung hat Aussicht auf Erfolg. Eine schlechte Vorbereitung kostet Geld und bringt Unruhe in den Betrieb.

 

Aufhebungsvertrag:

Ein Arbeitgeber möchte sich von einem Arbeitnehmer trennen und bietet ihm eine einvernehmeliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung an. Sowohl die Verhandlung als auch die Formulierungen erfordern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viel taktisches Geschick und umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

 

Interessenausgleich/ Sozialplan:

Ein aus wirtschaftlichen Gründen notwendiger Personalabbau wird häufig durch einen Interessenausgleich oder einen mit dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan abgemildert. Wir beraten bei der Erarbeitung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan bzw. überprüfen deren Wirksamkeit.

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